Liebe KundInnen,
unser Handwerk gehört zu den inzidenz-unabhängigen Gesundheitshandwerken (lt.§ 12 Abs. 1 Satz 2 der 12.BaylfSMV), das heißt:
Weiterhin gelten bei uns die allgemeinen Hygieneregeln (Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht, Händedesinfektion).
Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Sortiment zur Verfügung und freuen uns auf ihren Besuch!